e-Tender Title

Bewertung der Lernerfolgskontrolle (LEK) 2 und Lernerfolgskontrolle (LEK) 4 bei der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

CPV code / subject of the order

80000000-4
Education and training services

Deadline

31.12.2024

e-Tender type / e-Tender rules

National UVGO

Client

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg

Place of execution

Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg

Type and scope of service

Die weiterentwickelte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa-Ausbildung) findet an drei verschiedenen Lernorten statt: im Selbstorganisiertem Lernen (SOL), im Präsenzseminar (SEM) und im Praktikum (PRA). Alle Lernorte sind inhaltlich sehr eng miteinander ver-zahnt und bauen aufeinander auf. Die Teilnehmenden werden an allen Lernorten von jeweils zwei Lernbegleitungen der VBG betreut/moderiert, so dass der individuelle Lernprozess sehr gut nachvollziehbar ist und gezielt gesteuert werden kann. Damit ist sichergestellt, dass die Teilnehmenden die anspruchsvollen Übungsaufgaben als Vorbereitung auf die Lernerfolgs-kontrollen (LEK) gut bewältigen können und jeweils ein fachlich fundiertes, detailliertes Feed-back erhalten.

Auf der "Präventions-Leistungs-Besprechung-Qualifizierung" (PLBQ) der VBG wurde die Empfehlung ausgesprochen, die gesamte Sifa-Ausbildung durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen zu lassen und schwerpunktmäßig bei den Akademien anzusiedeln.

In der jetzigen Pilotierungsphase von 2 Ausbildungsreihen (2021 - 2023) hat sich herausgestellt, dass die VBG-internen personellen Ressourcen, vor allem der Aufsichtspersonen der Bezirksverwaltungen (BV), die neben den hauptamtlichen Dozenten und Dozentinnen der Akademien als Lernbegleitung fungieren, nicht ausreichen.

Für die Bewertung der LEK 2 (Praktikumsbericht im PRA 2) und LEK 4 (Praktikumsbericht im PRA 3) ist laut bisheriger Einsatzplanung der Lernbegleitung nur ein hauptamtlicher Dozent oder eine hauptamtliche Dozentin vorgesehen. Die Pilotierung der weiterentwickelten Ausbildung zeigt, dass dies personell nicht ausreichend ist. Der Lösungsvorschlag, eine zweite Lernbegleitung aus dem Pool der Aufsichtspersonen und Mitarbeitenden der Akademien hin-zu zu ziehen, ist derzeit unrealistisch. Es ist somit erforderlich, dass ein externer Dienstleister zur Unterstützung der VBG beauftragt wird. Somit ist - wie bei allen Prüfun-gen/Lernerfolgskontrollen bei der VBG - das Vier-Augen-Prinzip gewahrt.

Umfang der zu bewertenden Unterlagen:

Als Ergebnis des Praktikums 2 und 3 müssen die Teilnehmenden jeweils drei Dokumente erstellen:

1. Bericht an die Führungskraft (5 bis 10 Seiten)

2. Praktikumsreport (keine Seitenzahlvorgabe)

3. Anlagen, soweit erforderlich (z. B. Erfassungsbögen, Beurteilungsbogen)

Allgemeine Informationen:

- maximal 16 Teilnehmende (TN) pro Ausbildungskurs

- grundsätzlich erfolgt die Durchführung der LEK 2 und der LEK 4 im Folgejahr nach dem Start der Ausbildungskurse

- für den zeitlichen Umfang des Bewertungsvorschlags der Ergebnisse der LEK 2 und LEK 4 werden dem externen Dienstleister pro Teilnehmenden 3 Stunden vergütet (in-klusive der Zeit für den ggf. nötigen Abstimmungsbedarf mit der VBG-Lernbegleitung, wenn die Bewertungen stark voneinander abweichen); dies gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmenden die LEK nach der Nachbearbeitung nicht erfolgreich bestanden haben (diese Anzahl kann derzeit nicht geschätzt werden, da keine Erfahrungswerte vorliegen; die Erfahrungen mit der alten Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicher-heit zeigt, dass dies äußerst selten der Fall ist)

- laut Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit zur Nachbearbeitung der Praxisaufgaben zum erfolgreichen Bestehen der LEK 2 und LEK 4. Für den zeitlichen Umfang der Bewertung der Nachbearbeitungen werden dem externen Dienstleister pro TN 2 Stunden vergütet (inklusive der Zeit für den Abstimmungsbedarf mit der VBG-Lernbegleitung); pro Ausbildungsreihe (bei Volllast von 16 TN) rechnen wir mit der An-zahl von 4 TN (bei einer kleineren Zahl von TN mit 3), die die Möglichkeit der Nach-bearbeitung in Anspruch nehmen werden

- da die verbindlich festgelegten Bewertungszeiträume sehr kurz sind (max. 1 Woche), ist es erforderlich, dass vom externen Dienstleister jeweils 2 Bewertende zur gleichen Zeit tätig sein müssen

- erfahrungsgemäß brechen ca.30 % der TN die Ausbildung vorzeitig ab

Qualitativer Umfang der Bewertung (ist identisch bei der LEK 2 und LEK 4)

- Durcharbeiten der einzelnen Berichte an die Führungskraft und der Praktikumsreporte der maximal 16 TN pro Ausbildungsreihe

- die TN bearbeiten jeweils individuell ein spezifisches Thema in der Praktikumsaufgabe

- Erstellung eines begründeten und nachvollziehbaren Bewertungsvorschlags für die VBG-Lernbegleitung: der Bericht an die Führungskraft und der Praktikumsreport werden mittels eines Kompetenzerfassungsbogens mit Punkteschema der VBG bewertet; dabei fließen die Bewertung des Berichts an die Führungskraft und die Bewertung des Praktikumsreports in einem Kompetenzerfassungsbogen der VBG zusammen, der von dem externen Dienstleister ausgefüllt wird

- Der Bewertungsvorschlag des externen Dienstleisters ist die Grundlage für die endgültige Bewertung durch die VBG-Lernbegleitung ("4-Augen-Prinzip"); bei starken Abwei-chungen zwischen den beiden Bewertungen ist in einem bilateralen Abstimmungsge-spräch Einvernehmen herzustellen

- sobald der einzelne Bewertungsvorschlag erstellt ist, wird er von dem externen Dienst-leister in der Sifa-Lernwelt (Lernplattform der DGUV) an einer von der VBG definierten Stelle ("Gruppenraum") hochgeladen

- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit diesbezüglich werden beim externen Dienstleister vorausgesetzt

?

Zusatzinformation zur Möglichkeit der Nachbearbeitung der Praxisaufgabe

Bei Nicht-Bestehen der LEK 2 und LEK 4 besteht laut Prüfungsordnung die Möglichkeit der Nachbearbeitung des Berichts an die Führungskraft und des Praktikumsreports:

- der Abgabetermin für die nachbearbeitete LEK 2 ist 5 Wochen nach der Mitteilung der nicht-bestandenen LEK 2

- der Abgabetermin für die nachbearbeitete LEK 4 ist 4 Wochen nach der Mitteilung der nicht-bestandenen LEK 4

- die nachbearbeiteten Dokumente (verbesserter Bericht an die Führungskraft und Praktikumsreport) werden im Zeitraum von 1 Woche bewertet

Zeitlicher Ablauf des Bewertungsverfahrens/Prozessbeschreibung (ist identisch bei der LEK 2 und LEK 4)

Die Bewertung der LEK 2 und LEK 4 hat zwingend in den durch die VBG festgelegten Bewer-tungszeiträumen zu erfolgen, da die TN ansonsten ihre Ausbildung nicht im gesetzlich vorge-sehenen Zeitraum von max. 3 Jahren erfolgreich abschließen können.

Qualifikationsvoraussetzungen der bewertenden Personen des AN

- Nachweis der Bestätigung als Ausbildungsträger für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die DGUV oder durch die Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes

- Nachweise des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit der bewertenden Personen

Leistungen der AG VBG

- die beiden Kompetenzerfassungsbögen für die LEK 2 und LEK 4 (inklusive Bewertungsschema) werden dem externen Dienstleister nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt

- regelmäßige Angabe der jeweils aktuellen Anzahl der TN pro Kurs

- Abgabetermine der LEKen mit Bewertungszeiträumen (s.o.)

- die Dateien zur Bewertung der LEKen (Praktikumsreporte, Berichte an die Führungskraft und Anlagen) und der Kompetenzerfassungsbogen werden von der VBG-Lernbegleitung in der Sifa-Lernwelt (der DGUV; während der Vertragslaufzeit wird die Änderung vorgenommen: Sifa-Lernwelt wird auf dem VBG-Server laufen) in einem speziell dafür eingerichteten Bereich hochgeladen (die Rolle und Rechte werden für den externen Dienstleister eingerichtet, s. Datenschutz) und stehen den Bewertenden des externen Dienstleisters dort zur Verfügung

Weitere Informationen (auch zu den geschätzten Zahlen für die einzelnen Vertragsjahre) sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.

CPV code / subject of the order


Education and training services

Deadline

31.12.2024

Status

Tender not longer available

Search current e-tenders
Find orders easily

With our automatic notification service, you will receive matching tenders by e-mail every day

Try free of charge

Leitfaden: Vergaberecht für Bieter
Vergaberecht für Bieter: Ein Leitfaden Das Vergaberecht wird nicht nur von den Vergabestellen, sondern auch von den Firmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, als []
Tenderers
In the DTVP platform you will find almost 100 % of all tenders from public contracting authorities in Germany - at no extra cost.

Contact us

Contact our
supportteam for tenderers

Contact

Support for tenderers

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service