CPV code / subject of the order

77000000-0
Agricultural, forestry, horticultural, aquacultural and apicultural services

Deadline

31.12.2026

e-Tender type / e-Tender rules

National UVGO

Client

Leibniz Universität Hannover

Place of execution

Welfengarten 1, 30167 Hannover

Type and scope of service

Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant für die Jahre 2023 bis 2026 die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der Grünflächen des Chemiecampus im Rahmen einer Ausschreibung an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb zu vergeben. Der Bereich 25 (Chemiecampus) befindet sich an der Ecke Am Schneiderberg/ Callinstraße.

Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll am 01.03.2023 beginnen und zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um maximal 2 weitere Jahre im beiderseitigem Einvernehmen zu verlängern.

Vor Angebotsabgabe kann der Bieter eine Ortsbesichtigung mit unserer Fachabteilung 31.71/31.72, Herrn Linhart, Tel.: +49 (0)511 - 762 5805 oder Herrn Hahn, Tel. +49 (0)511 - 762 123 66 vereinbaren. Der Bieter hat sich grundsätzlich über die örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen zu informieren. Die Lage und Mengen der Flächen ergeben sich aus beigefügten Plänen und Massenlisten des AG. Bei Zweifel sind die Aufmaße auf Kosten des AN durchzuführen. Schlüssel und Transponder für Tore zu abgeschlossenen Bereichen sind bei den zuständigen Hausmeistern erhältlich, der entsprechende Ansprechpartner wird nach Auftragsvergabe bekannt gegeben. Spätere Einwände aufgrund von unklarer Leistungsbeschreibung sind nicht mehr möglich, Nachforderungen aus Unkenntnis sind ausgeschlossen.

Eventuelle Fragen zur Leistungsbeschreibung bitte ich über das Vergabeportal zu stellen.

Ein ausführliches - unterschriebenes - Angebot muss im Vergabeportal hochgeladen sein.

Pflanzenschutz/ Unkrautbekämpfung:

Grundsätzlich dürfen keine chemischen Behandlungsmethoden, die als bienenunverträglich oder -gefährdend eingestuft sind, angewendet werden. Vorbeugende, wie auch bekämpfende Pflanzenschutzmaßnahmen sind vor der Durchführung mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Die einzusetzenden Mittel sind dem AG vor Beginn bekannt zu geben. Der AN verpflichtet sich, die Pflanzen und den Rasen in Bezug auf Schädlingsbefall, Krankheiten, Nährstoffmangel und sonstige Wachstumsstörungen regelmäßig zu untersuchen. Bei Handlungsbedarf ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren und es sind Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Bei nicht korrekter Pflege oder Betreuung der Vegetationsflächen trägt der Auftragnehmer (AN) alle möglichen Folgekosten.

Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sind nicht gestattet!

Bewässerung von Vegetationsflächen:

Die Bewässerung der Vegetationsflächen erfolgt von Hand.

Die manuelle Bewässerung beinhaltet grundsätzlich auch die Vorhaltung von Tankwagen, Standrohren, Regnern, Schläuchen, Überfahrschutz und Anschlüssen von Schläuchen sowie alle anderen erforderlichen Materialien und Geräte in entsprechendem Umfang. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, muss das Wasser geliefert werden, bzw. muss dem öffentlichen Netz aus örtlichen Ober- und Unterflurhydranten entnommen werden. Ein von der Stadt Hannover, bzw. Enercity zugelassenes

Standrohr muss vom AN verwendet werden. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Das Befahren der Vegetationsflächen ist nicht gestattet. Die Gleichmäßigkeit der Bewässerung ist sicherzustellen, durch Verwendung eines geeigneten Brausaufsatzes muss verhindert werden, dass Boden weggespült wird oder Wurzeln freigespült werden.

Durchführung der einzelnen Arbeitsgänge/ Entsorgung:

Mit Auftragsannahme verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Bedarf innerhalb von 5 Arbeitstagen beauftragte Leistungen zu erbringen.

Die einzelnen Teilleistungen/ Pflegegänge sind lt. Pflegeplan bzw. nach Angaben und in Absprache mit dem AG durchzuführen. Vor Beginn der Arbeitsgänge ist der AG zu informieren (E-Mail oder Telefon). Die einzelnen Pflegegänge sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Pflanzen, die im Rahmen der Unterhaltungspflege aufgrund von mangelnder Pflege oder mangelnder Sorgfaltspflicht absterben sind vom AN zu ersetzen, einschl. Lieferung der Pflanzen.

Die einzelnen Pflegegänge (Wässerung, Düngung, Mähen, Schneiden, etc.) sind über Pflegeberichte schriftlich nachzuweisen und dem AG innerhalb von 3 Werktagen zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Bei Wässerungsgängen sind schriftliche Aufzeichnungen über Datum, Anzahl, Dauer und Wassermenge der Bewässerung zu führen.

Zusätzliche Arbeitsgänge sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Nicht angemeldete Pflegegänge werden vom AG nicht vergütet.

Die unterschriebenen Pflegenachweise sind unabdingbarer Bestandteil zur Anerkennung der Rechnungen für die Pflege.

Sämtliche Maschinen und Geräte (z.B. Hubsteiger, Rasenmäher, Mähcontainer etc.), die für die Durchführung der ordnungsgemäßen Pflege notwendig sind, müssen vorgehalten werden und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso sind alle bei den Pflegearbeiten anfallenden Materialien aufzunehmen, (sofern nicht anders beschrieben,) abzufahren und zu entsorgen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Jeder Pflegegang bei Pflanzflächen beinhaltet grundsätzlich die Beseitigung von Schnittgut, Laub, Dosen, Glas, Steine, Papier, Plastik und sonstigem Unrat.

Verschmutzte Straßen, Wege und Fahrspuren sind nach jedem Arbeitsgang zu säubern. Dies gilt vor allem für Mähgänge! Diese Leistung ist ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Bei zusätzlichen, vom AG angeordneten Arbeiten (Titel Stundenlohnarbeiten), werden die Personal- und Gerätestunden getrennt vergütet. Die bei diesen Arbeiten anfallenden Grünabfälle (Pos. x.x.50) werden extra bezahlt.

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Deadline

31.12.2026

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